Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Herford
Am Amtsgericht Herford sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Herford
- land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück6. Oktober 2026land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Enger32130 EngerAmtsgericht Herford210.000 €
- Einfamilienhaus6. Oktober 2026Einfamilienhaus in Enger32130 EngerAmtsgericht Herford265.000 €
- Zweifamilienhaus27. Oktober 2026Zweifamilienhaus in Herford32051 HerfordAmtsgericht Herford805.000 €
- sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Kfz-Stellplatz, Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)27. Oktober 2026sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Kfz-Stellplatz, Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Herford32051 HerfordAmtsgericht Herford111.000 €
- Einfamilienhaus3. November 2026Einfamilienhaus in Hiddenhausen32120 HiddenhausenAmtsgericht Herford181.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Herford
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Herford?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Herford 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Herford?
Der nächste Termin ist am 6. Oktober 2026 um 09:30: land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Enger, Amtsgericht Herford.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Herford zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Herford. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Herford?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 210.000 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.